Erste Hilfe für Abgemahnte
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen Sie vorab folgende Punkte:
1. Eingangsdatum protokollieren
(Überprüfung der Angemessenheit der gesetzten Frist)
2. Zustellungsart
(Z.B. Einwurfeinschreiben oder einfacher Brief)
3. Wer ist der Abmahner?
(Eventuell ein Mitwettbewerber?)
4. Stimmt die Bezeichnung Ihrer Firma oder handelt es sich um eine Verwechslung?
5. Inhalt der Abmahnung
(Zutreffenden Sachverhalt)
6. Gesetzte Frist für Abgabe der Unterlassungserklärung
(Eventuell eine Fristverlängerung beantragen)
7. Nehmen Sie Kontakt mit einem Fachanwalt auf.
8. Kosten
(Ist der Gegenstandswert angemessen?)
Wichtig: Kündigt der Anwalt eine Klage an, statt diese anzudrohen, liegt bereits eine Prozessvollmacht vor, so dass nur max. eine 0,75 Gebühr geltend gemacht werden kann.
Wettbewerbsvereine können nur eine Kostenpauschale geltend machen.
Diese Informationen sollen nur einen kurzen Überblick bieten und stellen somit nur eine unverbindliche Information dar.
Lenz Consulting bittet Sie im Falle einer Abmahnung, direkt Kontakt aufzunehmen.
info@consulting-lenz.de