Aufgaben eines DSB.

Die Aktivitäten eines Datenschutzbeauftragten:

  • Pflegen eines Verfahrensverzeichnis zum Erhalten der Transparenz in der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten.
  • Prüfung der Zulässigkeit der erhobenen Daten
  • Überwachung der Ordnungsmäßigkeit
  • Mitarbeiterschulungen Sensibilisierungen hinsichtlich des Datenschutzes (§ 4g Abs.1 BDSG)
  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG (bzw. Fernmeldegeheimnis § 85 TKG, Postgeheimnis § 39 Postgesetz)
  • Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen
  • Kontrolle bei der Datenverarbeitung im Auftrag und Outsourcing
  • Pflege von Richtlinien
  • Wahrung von Rechten der Betroffenen
  • Ansprechpartner (z.B. Unternehmensführung, Betriebsrat, Mitarbeiter, Kunden, Dritte)


Des Weiteren ist der Datenschutzbeauftragte generell:

  • weisungsfrei
  • direkt der Unternehmensleitung unterstellt
  • zur Verschwiegenheit verpflichtet


Wichtig: Der Datenschutzbeauftragte verfügt über einen indirekten Kündigungsschutz.

Ein leitender Angestellter (z.B. IT-Leiter) oder ein Geschäftsführer darf nicht als Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Es würde sich hierbei um einen Interessenskonflikt handeln.

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