Pflichtangaben in eMails
Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten. Durch änderungen im Handelsgesetzbuch, dem GmbH-Gesetz und dem Aktiengesetz hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch eMails Geschäftsbriefe im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften sind.
Generell gilt; die geschäftliche Korrespondenz umfasst alle rechtlich erheblichen Erklärungen, die der Vorbereitung, der Durchführung, dem Abschluss oder dem Rückgängigmachen eines Geschäfts dienen.
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