Verfahrensverzeichnis

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten und unter den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fallen, eine Datenschutz-Dokumentation für Jedermann zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ebenfalls für Vereine und Verbände.

Diese Dokumentation wird „Öffentliches Verfahrensverzeichnis für Jedermann“ genannt.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht verpflichtet ist einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, besteht die Pflicht das „Öffentliche Verfahrensverzeichnis für Jedermann“ auf Antrag in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

Lenz Consulting erstellt Ihnen schnell und zuverlässig Ihr individuelles Verfahrensverzeichnis.

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