Welche Anforderungen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?
Persönliche Qualifikation des Datenschutzbeauftragten
Erforderliche Sachkunde:
- vertiefte Kenntnisse in die Informationstechnik
- vertiefte Kenntnisse und Anwendung der primären Gesetze rund um den Bereich Datenschutz
- Einblick und Erfahrung in betriebliche Organisationen
Erforderliche Zuverlässigkeit:
- Es darf kein Interessenskonflikt entstehen. Z.B. Geschäftsführer dürfen deshalb nicht bestellt werden.
Externe Lösung:
Der Datenschutzbeauftragte muss nicht unbedingt Mitarbeiter des Unternehmens sein. Das Gesetz lässt auch einen so genannten externen Datenschutzbeauftragten zu.
Das bietet folgende Vorteile:
- Effektive und zuverlässige Umsetzung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
- Transparente Kostenplanung / kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag
- Kostensenkung durch Outsourcing
- Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
- Vermeidung von Risiken (z. B. Schadenersatz, Bußgeld, etc.)
- Wettbewerbsvorteil durch Image- und Vertrauensgewinn bei Kunden
- Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte
- Unvoreingenommenheit des externen Datenschutzbeauftragten
- Kompetenter Partner durch fundierte fachliche Kenntnisse und konsequente Weiterbildung
- Zuverlässige Erfüllung des Datenschutzgesetzes
- Keine "Betriebsblindheit"
- "Synergieeffekte" durch Praxiserfahrung aus anderen Betrieben
Wenden Sie sich bei Fragen vertrauensvoll an uns -
info@prisafe.de