Voraussetzungen eines DSB.

Welche Anforderungen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?

Persönliche Qualifikation des Datenschutzbeauftragten

Erforderliche Sachkunde:

  • vertiefte Kenntnisse in die Informationstechnik
  • vertiefte Kenntnisse und Anwendung der primären Gesetze rund um den Bereich Datenschutz
  • Einblick und Erfahrung in betriebliche Organisationen


Erforderliche Zuverlässigkeit:

  • Es darf kein Interessenskonflikt entstehen. Z.B. Geschäftsführer dürfen deshalb nicht bestellt werden.


Externe Lösung:

Der Datenschutzbeauftragte muss nicht unbedingt Mitarbeiter des Unternehmens sein. Das Gesetz lässt auch einen so genannten externen Datenschutzbeauftragten zu.

Das bietet folgende Vorteile:

  • Effektive und zuverlässige Umsetzung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
  • Transparente Kostenplanung / kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag
  • Kostensenkung durch Outsourcing
  • Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Vermeidung von Risiken (z. B. Schadenersatz, Bußgeld, etc.)
  • Wettbewerbsvorteil durch Image- und Vertrauensgewinn bei Kunden
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte
  • Unvoreingenommenheit des externen Datenschutzbeauftragten
  • Kompetenter Partner durch fundierte fachliche Kenntnisse und konsequente Weiterbildung
  • Zuverlässige Erfüllung des Datenschutzgesetzes
  • Keine "Betriebsblindheit"
  • "Synergieeffekte" durch Praxiserfahrung aus anderen Betrieben


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